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Darlehen / Kredite

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Private Darlehensgewährung

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Darlehensgeber sind oft zu wenig professionell organisiert, um eine ordentliche Darlehensabwicklung (von der Verabredung und der Aus- bis hin zur Rückzahlung) zu gewährleisten.

Fehlende schriftliche Niederlegung

Das Darlehen gibt meistens im privaten Verkehr Rechtsprobleme auf:

  • fehlende schriftliche Verabredung
  • strittige Verzinslichkeit
  • Unterlassung der Quittierung von Aus- und/oder Rückzahlung.

Die Einwände der Borger:

  • Schenkung (Hingabe ohne Rückgabepflicht)
  • nur einen geringeren Betrag erhalten zu haben
  • Gesellschafterbeitrag für eine einfache Gesellschaft (Abgrenzungsthema zu partiarischen Darlehen).

Rechtsunwissenheit + Meinungsumschwung

Oft stehen sich Darleiher und Borger persönlich oder geschäftlich nahe, sodass sich die eine oder andere Behauptung des Borgers als plausibel erweist; manchmal paaren sich Rechtsunwissenheit und eine (ursprüngliche oder nachträgliche) verschobene Wahrnehmung der Abläufe.

Unheere Absichten der Borger

In der Praxis des privaten Borgens gibt es Abstufungen

  • den Borger, der auf die Darlehensgewährung keinen Einfluss nimmt
  • den Borger, der auf „Mitleid“ macht
  • den Borger, der sich mit der Psyche des Darlehensgebers auseinandersetzt und dessen Schwächen für sein Lügengebäude ausnutzt:
    • Gewinnsucht
    • Helfersyndrom.
  • Der (straffällige) Borger baut in sein Lügengebäude oft den „Dringlichkeitsaspekt“ ein, die den Darlehensgeber durch Uebereilung vor Ueberlegung und Kontrolle abhält.

Unterlassene Solvenzabklärung

Oft unterlässt der Darlehensgeber schlicht und einfach eine Solvenzabklärung. Diese könnte er vornehmen durch zB:

  • Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs
  • Bestellung einer Wirtschaftsauskunft (auch Personenauskunft, Firmenauskunft)

Für den Betreibungsregisterauszug wird ein sog. Interessenachweis benötigt. Hiezu eignet sich ein „Darlehensantrag“, den der Borger ausfüllen und unterzeichnen soll.

Anbieter für Wirtschaftsauskünfte

  • CREDITREFORM
  • Dun & Bradstreet (D&B)
  • Intrum Justitia
  • Arvato Infoscore
  • Bürgel Wirtschaftsinformationen (Deutschland)
  • SCHUFA (Deutschland)

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