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Darlehen / Kredite

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Kautionskredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Beim Kautionskredit gewährt die Bank im Auftrag des Kreditnehmers ihre Bonität an einen Dritten als Leistung.

Rechtsnatur

  • Bank – Kreditnehmer
  • Bank – Dritter
    • Einseitiger Sicherungsvertrag

Gegenstand

  • Bankleistung
    • stellt Kreditnehmer die Bonität zur Verfügung
      • Einstehen für eine Leistung des Kreditnehmers durch
        • Garantie
        • Bürgschaft
        • Wechselbürgschaft
  • Kreditnehmerleistung
    • Kautionskommissions-Leistung
    • Ersatz der Geldsumme, mit der ggf. die Bank durch den begünstigten Dritten in Anspruch genommen wird

Für den Fall, dass eine sog. Kautionskredit-Limite besteht, kann der Kreditnehmer eine beliebige Anzahl Bankgarantien bis zur vereinbarten Höhe ausstellen lassen.

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