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Darlehen / Kredite

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Überbrückungskredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Ein Überbrückungskredit (Bridge loan) wird von den Gläubigerbanken an die Kreditnehmerin während der Krisenphase gewährt und ermöglicht ihr, über die bestehenden Kreditfaszilitäten hinaus den Liquiditätsbedarf sicherzustellen.

Rechtsnatur

  • Bank – Kreditnehmer
    • Kreditvertrag

Gegenstand

  • Kredit
    • mit meistens Befristung
    • Verabredung Banken – Kreditnehmer (Stillhalteabkommen) bzw. unter den Banken (Poolvertrag), dass
      • Rückzahlung als erste erfolgt
      • Mittel nicht zur Tilgung sog. „Altschulden“ verwendet werden darf

Das Bundesgericht und ein Teil der Lehre halten dafür, dass einem in Bedrängnis geratenen Schuldner ein solches „Sanierungsdarlehen“ gesprochen und von ihm privilegiert zurückbezahlt werden darf; trotz dieser Ansicht bleibt eine solche Kreditgewährung anfechtungsgefährdet. Die sicherste Variante dieser Art Kreditgewährung ist die eines besicherten Überbrückungskredits, bei dem die Sicherheiten vor Kreditauszahlung bestellt werden, sei es vom Kreditschuldner oder von einem Dritten (Drittpfandbesteller).

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