System der Selbstdeklaration
Die Kreditvergabe erfolgte aufgrund der Selbstdeklaration des ersuchenden Unternehmens.
Zwei Verfahren
In Abhängigkeit von der Kredithöhe kamen zwei unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:
- „Covid-19-Kredit“
- „Covid-19-Kredit Plus“
- Ein solcher wurde gewährt
- in Ergänzung zu einem (normalen) „Covid-19-Kredit“ und
- aufgrund einer weitergehenden Bonitätsprüfung, nach den üblichen Bankenstandards
- Ein solcher wurde gewährt
Vgl. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Covid19-SBüV.
Bestätigungen des gesuchstellenden Unternehmens
Bei beiden Kreditarten hatten die gesuchstellenden Unternehmen zu bestätigen, dass
- alle Eingaben im eingereichten Gesuchsformular vollständig und wahr seien und
- alle Bedingungen beachtet wurden.
Vgl. Art. 11 Abs. 2 Covid-19-SBüV.
Geheimnisentbindung für Missbrauchskontrolle
Gleichzeitig entband der Gesuchsteller durch Unterzeichnung des Formulars die involvierten Stellen und Organisationen von den Geheimhaltungsvorschriften, wie:
- Bankkundengeheimnis
- Steuergeheimnis und
- Amtsgeheimnis
Ziel dieser Geheimnisentbindungen ist eine effiziente Missbrauchsbekämpfung.