Rechtliche Informationen zur Darlehen / Kredite in der Schweiz
Faustpfändlich versicherte Darlehen
Für faustpfandversicherte Darlehen gelten die normalen Verjährungsregeln, auch wenn das unverjährbare Pfandrecht trotz Verjährung weiterhin geltend gemacht werden kann (vgl. OR 140).