4.1
- Verpflichtungsgeschäft
- Verpflichtung des Darleihers, dem Borger einen Darlehensbetrag zu übergeben (sog. Aushändigungspflicht) und während der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen (sog. Belassungspflicht)
- Verfügungsgeschäft
- Übergabe des Geldbetrages resp. der geliehenen vertretbaren Sache nach den sachenrechtlichen Prinzipien (sog. Besitzesübergabe)