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Darlehen / Kredite

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Kaufmännischer Verkehr

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Verzinslichkeit als Grundsatz
  • Zinssatz
    • Primär: nach Abrede
    • Sekundär (mangels Zinssatzabrede):
      • Anwendung eines Zinssatzes
        • zur Zeit
        • am Ort des Darlehensempfängers
        • für die betreffende Darlehensart
        • Ortsüblichkeit (OR 314 Abs. 1)
      • Zu entrichtende Zinse: Jahreszinse
    • Keine Zinseszinsen
      • Ausnahmen:
        • bankmässig geführte Konti
        • Kontokorrentverkehr (OR 314 Abs. 3)
  • Verjährung der Zinsen
    • Kapitalzinsen verjähren nach Ablauf von 5 Jahren (OR 128 Ziff. 1).

Vorliegen kaufmännischer Verkehr

Kfm. Verkehr bzw. Verzinslichkeit ist anzunehmen (OR 313 Abs. 2), wenn

  • Geldausleihung von gewerbsmässigem Geldgeber
  • Verwendung des Darlehens zu kaufmännischen Zwecken durch den Borger

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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