Definition
Der Kontokorrentkredit ist ein sog. revolvierender Geldkredit.
Unterschiede zum Darlehen
- Keine Erschöpfung in der Darlehensauszahlung
- Keine Annahmepflicht des Kreditnehmers
- Rückzahlungen führen nicht zur Beendigung des Darlehensvertrages
Anwendbarkeit
Sofern und soweit keine formale Kontokorrentvereinbarung besteht, sind die Regeln des Darlehensrechts analog anwendbar.
Bezug
Der Kreditbezug bedarf nicht eines gesonderten Vertrages; vielmehr gewährt die Bank dem Kreditnehmer ein Gestaltungsrecht auf die Verfügung der vereinbarten Zahlungsmittel bis zu einer bestimmten Höhe gegen Leistung von Zinsen und Kommissionen.