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Darlehen / Kredite

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Kontokorrentkredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Der Kontokorrentkredit ist ein sog. revolvierender Geldkredit.

Unterschiede zum Darlehen

  • Keine Erschöpfung in der Darlehensauszahlung
  • Keine Annahmepflicht des Kreditnehmers
  • Rückzahlungen führen nicht zur Beendigung des Darlehensvertrages

Anwendbarkeit

Sofern und soweit keine formale Kontokorrentvereinbarung besteht, sind die Regeln des Darlehensrechts analog anwendbar.

Bezug

Der Kreditbezug bedarf nicht eines gesonderten Vertrages; vielmehr gewährt die Bank dem Kreditnehmer ein Gestaltungsrecht auf die Verfügung der vereinbarten Zahlungsmittel bis zu einer bestimmten Höhe gegen Leistung von Zinsen und Kommissionen.

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